AGB Krüger
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig für Hypnose-Praxis-Neckarsulm, vertreten durch Bernhard Krüger)
§1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hypnose-Praxis-
Neckarsulm (im nachfolgenden HPN genannt) vertr. durch Herrn Bernhard Krüger
und dem Klienten zum Behandlungsvertrag.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle
Angebot der HPN annimmt und einen Termin vereinbart.
c) Für Termine, die abgesagt werden, muss kein Honorar vergütet werden.
d) Die HPN ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von
Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis
nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die HPN aus
gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in
Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch
der HPN für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich
Beratung, erhalten.
e) Eine Hypnosesitzung durch die HPN ist prinzipiell nur bei körperlicher und
geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme einer Beratung erklärt der
Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben,
körperlich sowie geistig gesund zu sein.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Die HPN erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten, indem es seine
Kenntnisse und Fähigkeiten beim Klienten anwendet, Dabei werden in der Regel
Methoden zu Grunde gelegt, die schulmedizinisch bisher nicht anerkannt sind und
nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein
auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Daher kann
ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch
garantiert werden.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die HPN ist jedoch
berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient
Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder
lückenhaft erteilt. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der HPN für die bis
zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 4 Honorierung
a) Die HPN hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar,
welches individuell vereinbart wird.
b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Klienten in bar an die HPN,
Herrn Bernhard Krüger, gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss einer
Behandlungsphase erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung nach § 7.
§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung
a) Die HPN behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der
Hypnose und Beratungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen
Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des Klienten.
§ 6 Rechnungsstellung
a) Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der
Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung
honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der HPN , den
Namen und die Anschrift des Klienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum
und die bezahlten Honorare.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten
gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen,
abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen
Vertragspartei vorzulegen.
Gerichtsstand ist Heilbronn
§ 8 Salvatorische Klause
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig
oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des
Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen,
die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Neckarsulm, den 01.11.2010
Hypnose - Laserakupunktur - Psychotherapie
www.pro-hypnose.de